⚠️ Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel beschreibt ausschließlich die technischen Möglichkeiten in d.vinci zur Erfassung und Darstellung von Gehaltsdaten. Er stellt keine Rechtsberatung dar.
Welche rechtlichen Anforderungen für euer Unternehmen konkret gelten, wie ihr diese erfüllen müsst und welche Umsetzungsvariante für euch die richtige ist, klärt bitte mit eurer Rechtsabteilung oder einem spezialisierten Anwalt.
Hintergrund
Ab Juni 2026 tritt in Deutschland das überarbeitete Entgelttransparenzgesetz in Kraft, das die EU-Richtlinie 2023/970 umsetzt. Eine zentrale Neuerung: Künftig soll bereits in Stellenausschreibungen der Lohn- bzw. Gehaltsrahmen genannt werden.
d.vinci bietet euch die technischen Funktionen, um Gehaltsangaben strukturiert zu erfassen, in Stellenanzeigen darzustellen und an Jobbörsen zu übermitteln.
Alle Details zur Rechtslage, Berichtspflichten, Fristen und eine Checkliste zur Vorbereitung findet ihr in unserem Handout zum Entgelttransparenzgesetz 2026 als Anhang ganz unten auf dieser Seite.
Mehr zum Feld Lohn-/Gehaltsrahmen sowie der Darstellung bei Jobbörsen hier: Was ist der Lohn-/Gehaltsrahmen?
Geht wie folgt vor, um Bewerbenden Informationen über den Lohn-/Gehaltsrahmen anzuzeigen:
1. Feldschemakonfiguration: Lohn- und Gehaltsrahmen als Pflichtfeld
- Öffnet die Feldschemakonfiguration der Ausschreibung
- Stellt sicher, dass das Feld Lohn-/Gehaltsrahmen eingeblendet ist
- Optional: Definiert die Option als Pflichtfeld, wenn ihr eine durchgängige Erfassung sicherstellen möchtet
Mehr dazu im Artikel: Feldschema der Ausschreibung nutzen
2. Erfassung der Gehaltsdaten in der Ausschreibung
In der Ausschreibung könnt ihr beim Feld Lohn-/Gehaltsrahmen folgende Angaben machen:
- Minimalwert
- Maximalwert
- Währung
- Auszahlungsperiode
Ihr könnt sowohl eine Gehaltsspanne (minimal bis maximal) als auch einen Einzelwert erfassen – je nach eurem Vergütungsmodell und rechtlichen Anforderungen.
3. Darstellung für die Bewerbenden
Fügt den Platzhalter {JOB_OPENING:SALARY_RANGE} bzw. Ausschreibung - Lohn-/Gehaltsrahmen an dem Ort ein, an dem ihr die Bewerbenden informieren wollt. Besprecht euch dazu bitte mit eurer Rechtsabteilung, ob die Info in der Stellenanzeige stehen muss oder sie auch nach der Bewerbung und vor dem ersten Gespräch in der Korrespondenz erfolgen kann.
- Stellenanzeigenvorlage (für Veröffentlichung auf der Webseite - Jobbörsen können die Werte ggf. auch direkt aus der Ausschreibung übernehmen - mehr dazu hier: Was ist der Lohn-/Gehaltsrahmen?)
- Korrespondenzvorlagen (z. B. Eingangsbestätigung, Einladung zum Gespräch)
Die Position des Platzhalters in der Vorlage bestimmt ihr selbst entsprechend eurer Anforderungen oder etwaiger Vorgaben von Jobbörsen.
4. Nutzung der Vorlagen
Nutzt zur Kommunikation mit Bewerbenden oder in den Stellenanzeigen nur noch die entsprechenden Vorlagen, damit ihr sicher sein könnt, dass die Informationen gesehen werden.
5. Automatische Übergabe an Jobbörsen
Die erfassten Gehaltsdaten werden automatisch an angebundene Jobbörsen übergeben und können von diesen entsprechend dargestellt werden.
⚠️ Besonderheit bei StepStone: Für die Darstellung bei StepStone müssen sowohl der Minimalwert als auch der Maximalwert eingetragen werden. Ist nur ein Wert eingetragen, stellt StepStone die Gehaltsspanne in den Stellenanzeigen nicht dar.
Zusammenfassung: Empfohlene Schritte
- Vorbereitung: Nutzt unser Handout mit Checkliste zur umfassenden Vorbereitung (siehe Anhang auf dieser Seite)
- Rechtliche Prüfung: Stimmt mit eurer Rechtsabteilung ab, welche Umsetzung für euer Unternehmen erforderlich ist.
- Feldschemakonfiguration: Legt in der Ausschreibung fest, ob Lohn-/Gehaltsrahmen ein Pflichtfeld sein soll
- Ausschreibung: Erfasst Gehaltsdaten (Wert oder Spanne, Währung, Periode)
- Vorlagen: Fügt den Platzhalter in Stellenanzeigen- und/oder Korrespondenzvorlagen ein
- Nutzung: Nutzt die entsprechenden Stellenanzeigenvorlagen und/oder Korrespondenzvorlagen
Häufige Fragen
Muss ich immer eine Gehaltsspanne angeben?
Nach unserem Verständnis der EU-Richtlinie (EU) 2023/970 kann sowohl ein konkreter Gehaltswert als auch eine Gehaltsspanne angegeben werden. d.vinci unterstützt beide Varianten technisch.
Die für euer Unternehmen rechtlich zulässige oder erforderliche Variante klärt bitte mit eurer Rechtsabteilung.
Muss die Gehaltsangabe in der Stellenanzeige stehen oder reicht die Angabe in der Korrespondenz?
Nach unserem Kenntnisstand kann die Information auch in der Bewerberkommunikation (z. B. Eingangsbestätigung oder vor dem ersten Gespräch) mitgeteilt werden.
Die genauen rechtlichen Anforderungen für euer Unternehmen klärt bitte mit eurer Rechtsabteilung.
Gibt es Anforderungen von Jobbörsen, wo genau die Gehaltsangabe stehen muss?
Einige Jobbörsen haben eigene Richtlinien zur Darstellung. Prüft dies bitte direkt bei den von euch genutzten Jobbörsen.
Wie werden die Werte angezeigt?
Die Darstellung erfolgt automatisch im Format X.XXX,XX. Beispiele:
- Nur Minimalwert: "minimal 13,00 EUR brutto pro Stunde"
- Nur Maximalwert: "maximal 15,00 EUR brutto pro Stunde"
- Min- und Maximalwert: "13,00 bis 15,00 EUR brutto pro Stunde"
- Gleiche Werte: "15,00 EUR brutto pro Stunde"
Was passiert, wenn ich Werte aus der Ausschreibung lösche?
- Stellenanzeige: Die Werte werden nicht mehr angezeigt
- E-Mails: In bereits verschickten Korrespondenzen bleiben die Werte erhalten, neue E-Mails enthalten den Wert nicht mehr
Werden Gehaltsdaten von der Personalanforderung in die Ausschreibung übertragen?
Ja, wenn ihr eine Personalanforderung abschließt und daraus eine neue Ausschreibung macht, werden die Daten aus den Feldern für den Lohn-/Gehaltsrahmen automatisch in die Ausschreibung übertragen.